AGB

Unsere AGB (für Endkundinnen)

 

 

§ 1 Geltungsbereich & Verbraucherinformationen

  1. AZIZ HARBAK fashion design, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, führen Ihre Bestellung nach unseren zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus. Die AGB von AZIZ HARBAK fashion design in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf unserer Website www.azizharbak.com unter der Rubrik "AGB" zur Verfügung, die Sie von dort auch herunterladen und speichern oder ausdrucken können. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich unsere AGB.
  2. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Für alle Auslandsgeschäfte gelten ebenfalls ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

 

§ 2 Vertragsinhalt

  1. Die Auftraggeberin gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke in Auftrag, die nach den Körpermaßen und den Wünschen der Auftraggeberin individuell und ggf. auf der Grundlage der aktuellen Kollektionsmodelle angefertigt werden.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung auf unseren Websiten stellt insoweit kein rechtlich bindendes Angebot dar.


 § 3 Auftragsannahme

  1. Die Auftraggeberin kann ihren Auftrag persönlich bei uns oder durch schriftliche Bestellung erteilen.
  2. Bei Fremdmaßen ist jegliche Gewährleistung hinsichtlich der Passform ausgeschlossen.
  3. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die auf dem Auftrag notierten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.
  4. Wir sind berechtigt, eine schriftliche Bestellung innerhalb von 5 Kalendertagen mittels Übersendung einer Vertragsbestätigung (per Post oder per E-Mail) sowie durch Ausführung der Bestellung anzunehmen.


§ 4 Maßnahmen

  1. Um die von der Auftraggeberin gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Kundin, beim Maßnehmen uns über Besonderheiten beim Tragen und Zweck des Kleidungsstückes zu informieren.
  2. Die Kundin hat die Verpflichtung, uns sorgfältig über die gewünschten Längenmaße ihrer Kleidung zu informieren, da Änderungswünsche dieser Art bei der Abholung nicht akzeptiert werden können.
  3. Für Maßnehmen ohne Auftragsvergabe berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,-, die bei Erteilung des Auftrages verrechnet wird.

 

§ 5 Anzahlung

Da die Maßanfertigung nach den Maßen unserer Kundin gefertigt wird, berechnen wir, falls nicht abweichend schriftlich ausgemacht, eine branchenübliche Anzahlung von 50% des Kaufpreises. Diese ist mit der Auftragserteilung per Überweisung oder Paypal am selbigen Tag, falls nicht abweichend schriftlich ausgemacht, zu tätigen.


§ 6 Schriftliche Bestellung
Bestellungen, die nicht bei uns persönlich aufgegeben und unterschrieben werden, können nur in schriftlicher Form unter Zugrundelegen vorhandener Maße berücksichtigt werden. Aufträge können nur bearbeitet werden, wenn die Anzahlung in Höhe von mindestens 50%, falls nicht abweichend schriftlich ausgemacht, durch eine entsprechende Überweisung geleistet wurde.

 

 § 7 Auftragsannahme auf Basis von vorhandenen Maßen
Verzichtet die Auftraggeberin bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Dies gilt auch für schriftliche Bestellungen. Wichtig ist, dass bei der Kundin seit der letzten Messung keine Gewichts- und/oder Wuchsveränderungen vorliegen und sie bei der Auftragsvergabe Form und Zweck des Kleidungsstückes angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.

 

 § 8 Übergrößenzuschläge
Für Übergrößen und/oder Überlängen erheben wir einen branchenüblichen Übergrößenzuschlag in Höhe von mindestens 10% und bis zu 50%.

 

 § 9 Auftragsänderung nach Auftragserteilung

  1. Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich bei uns oder schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe der entsprechenden Kunden-Maßnummer und dem geplanten Liefertermin an uns durchzugeben.
  2. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen, die ohne großen Aufwand noch möglich sind, berechnen wir pro Auftrag € 50,-.
  3. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde, bzw. die Auftragsfreigabe für unseren Designer/Näher erfolgte.


 § 10 Abholung und Anprobe

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt bei uns im Atelier, falls nicht anderweitig schriftlich ausgemacht.
  2. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 2 Wochen nach Zugang der Information, dass das Kleidungstück abholbereit ist.
  3. Die Anprobe der Kleidungsstücke am Abholtag ist branchenüblich und erforderlich.
  4. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passform-Garantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden der Auftraggeberin zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

 § 11 Preise
Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 § 12 Zahlung

  1. Die Zahlung wird mit dem Abholtermin fällig.
  2. Bei Abholung erfolgt die Restzahlung unter Abzug der geleisteten Anzahlung am selbigen Tag in bar, per Überweisung oder Paypal.
  3. Bei Teilabholung eines Auftrags wird die geleistete Anzahlung anteilig angerechnet. Die anteilige Restzahlung für die Teilabholung wird am selbigen Tag per Überweisung oder Paypal fällig.
    Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank.

 

 § 13 Aufbewahrung anbezahlter oder bezahlter Ware

  1. Bei anbezahlter Ware, die nicht abgeholt wird, übergeben wir die Forderung 2 Wochen nach der 1. Mahnung an unsere Rechtsanwaltskanzlei. Sollte die Forderung nach 1 Monat nicht ausgeglichen sein, stellen wir die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich entsteht in diesem Falle nicht. Unberührt hiervon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  2. Vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die zur Abholung oder Korrektur bei uns vorliegen, senden wir nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen ab dem vereinbarten Abholtermin, falls nicht abweichend schriftlich vereinbart, ohne weitere Ankündigung unfrei zu. Im Falle der Retournierung stellen wir die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht in diesem Fall nicht.


§ 14 Versand der Ware

  1. In der Bekleidungsbranche ist es üblich, dass maßgeschneiderte Kleidungsstücke zwecks Anprobe am Bestellort abgeholt werden, da Bestellort gleich Erfüllungsort ist.
  2. Auf besonderen Wunsch unserer Kundinnnen kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt.
  3. Die Zusendung erfolgt, falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, in der Woche nach dem vereinbarten Liefertermin.
  4. Sollten nach Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nehmen wir diese nur vor, wenn die Kundin das Teil persönlich am Bestellort vorführt.
  5. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt die Kundin.
  6. Bei nicht angenommener Lieferung durch die Kundin und erneuter Zusendung berechnen wir jede Zusendung gesondert.

 

 § 15 Korrekturrecht

  1. Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Kleidungsstücken erlischt 6 Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden.
  2. Es stehen uns rechtlich auch mehrere Korrekturen zu.
  3. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware, Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise(n) zu Korrekturen.
  5. Getragene Kleidungsstücke können von uns nicht korrigiert werden.
  6. Lässt die Kundin notwendige Korrekturen nicht von uns durchführen, übernehmen wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommen nicht für die Kosten der Korrektur auf.

 

 § 16 Zwischenprobe
Bei ausgefallenen Wuchsabweichungen kann der Auftragnehmer eine oder mehrere Zwischenproben, gegen Kostenberechnung, verlangen.

 

 § 17 Leistungsshindernisse

  1. Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Unwetter, politischen Umwälzungen oder Pandemien) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen) insbesondere auch bei Störung im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, welche unsererseits nicht erkennbar waren und auch bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten und bei Problemen in der Verbringung der Ware an uns trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben.
  2. Ist ein Liefertermin datumsmäßig ausdrücklich vereinbart und kann er aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so wird von uns eine Nachlieferfrist von 8 Wochen gewährt. Soweit die vorgenannte Nachfrist oder eine andere angemessene von der Käuferin gesetzten Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, hat die Käuferin das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.


§ 18 Qualität

  1. Für unsere Hochzeits- sowie Abendkleider verwenden wir hochwertigeste Stoffe und Materialien, trotzdem sind dies keine Kleider für den alltäglichen Gebrauch.
  2. Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen zu den Musterkleidern in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
  3. Wir behalten uns vor, im Aussehen und der Qualität gleichwertige Stoffe und Materialien ersatzweise durch unseren Designer auszuwählen und zu verarbeiten, wenn die in den Musterkleidern verwendeten Stoffe/Materialien bei uns nicht vorrätig und durch unseren Händler/Hersteller nicht mehr lieferbar sind.

 

§ 19 Pflege
Wir empfehlen, wenn nicht anderweitig angegeben, die Kleider nur von Hand durch Aufdampfen zu reinigen. Die Kleider sind nicht trocknergeeignet. Es dürfen keine Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Pflegematerialien verwendet werden, da sonst die Gewährleistung erlischt. Bei unsachgemäßer Reinigung der Kleider erlischt ebenfalls die Gewährleistung.

 

§ 20 Beanstandungen

  1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen brauchen keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen zu werden.
  2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.

 

§ 21 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum. Kommt die Auftraggeberin mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, haben wir das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und von ihr die Herausgabe der noch nicht bezahlten Ware zu verlangen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die noch nicht bezahlte Ware pfleglich zu behandeln.

 

§ 22 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Atelier am Magdelstieg 29 in Jena.

 

§ 23 Gerichtsstand
Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 24 Schlussbestimmung
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.



(Stand: Februar 2021)

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